GARANTIE

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für SWM-Personenkraftwagen beginnt mit dem Lieferdatum und gilt für bis zu 3 (drei) Jahre oder 60.000 Kilometer (je nachdem, was zuerst eintritt).

Sofern die regelmäßigen Wartungsarbeiten rechtzeitig und gemäß dem im SWM-Bedienungsanleitung angegebenen Wartungsplan durchgeführt werden, beginnt eine zusätzliche Garantie ab dem Datum der Fahrzeugauslieferung für bis zu 5 (fünf) Jahre oder 150.000 Kilometer (je nachdem, was zuerst eintritt), die alle wichtigen SWM-Motor- und Fahrwerkskomponenten* abdeckt.

Liste der Motor- und Fahrwerkskomponenten, die durch die zusätzliche Garantie abgedeckt sind:
Zylinderblock, Zylinderkopf, Kurbelwelle, Exzenterwelle, Einlassventil, Kolben, Kolbenstange, Schwungrad, Ölwanne, Einlass-/Auslasskrümmer (ohne Dichtung), Exzenterwellen-Steuerrad/Zahnrad; Getriebeteile: Gehäuse, Zahnrad, Welle, Synchronisiervorrichtung, Lager; vordere Aufhängungsbalkenbaugruppe, Motorlager, Getriebegehäuse, Motorhaubenrahmen, Schaltgetriebegehäuse, Zahnräder, Wellen, Gabeln, Arme, Differentialgetriebe (ausgenommen Kugellager und Öldichtungen)

SWM hat sich der Sicherheit und Zufriedenheit seiner Kunden verschrieben und bietet eine Garantie von bis zu 5 (fünf) Jahren oder 150.000 Kilometern (je nachdem, was zuerst eintritt) für korrosionsbedingte Durchrostungen der Karosserie.

AUẞERHALB DER GARANTIE LIEGENDEN BEDINGUNGEN

– Fahrzeuglackierungen haben eine Haltbarkeit von 3 Jahren.
– Batterien, die länger als 2 Jahre oder unsachgemäß verwendet wurden
  • Verschleiß an Fahrzeugteilen, der ohne äußere Einflüsse entstanden ist
    • Auswirkungen der normalen Nutzung: Filterteile, Schmierfett, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, Elektrolyt, Trockenflüssigkeitsspeicher der Klimaanlage, Bremsbeläge, Reifen usw.
    • Teile, die nicht von SWM geliefert wurden, sowie Schäden, die durch menschliche Faktoren und andere nachfolgende Ausfälle entstanden sind.
  • Alle Probleme, die durch den Austausch oder die Neuinstallation des elektrischen Systems von Shineray-Produkten, den Austausch von Sicherungsmodellen oder -funktionen oder die Verwendung ungeeigneter Sicherungen ohne schriftliche Genehmigung von SWM entstehen.
  • Jegliche Eingriffe, Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug oder an dessen Teilen oder Komponenten ohne Genehmigung durch autorisierte SWM-Händler sowie alle anderen Folgeschäden.
Motor- oder fahrzeugbezogene Schäden, die durch Undichtigkeiten in den Leitungen während der regelmäßigen Dichtheitsprüfungen der Motoransaug- und Auspuffleitungen entstehen.
Ausfälle aufgrund der Verwendung von Kraftstoff, Schmierfett, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit oder Elektrolyt, die nicht den Anforderungen der Bedienungsanleitung entsprechen Fahrern wird empfohlen, sich zu vergewissern, dass der Defekt an ihrem Fahrzeug von der autorisierten Werkstatt vollständig behoben wurde, bevor sie die Fahrt wieder aufnehmen. Wenn sie das Fahrzeug, ohne dass es repariert wurde, kann es zu weiteren Schäden kommen, da sich der bestehende Defekt verschlimmert und verschlechtert. Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge erst dann wieder ordnungsgemäß funktionieren, wenn ihre Mängel behoben wurden.
Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überladung oder intensive Geländefahrten usw.) oder durch mangelnde Wartung gemäß den Anforderungen in der Bedienungsanleitung entstanden sind.
Jeder Defekt, der durch den Betrieb eines Fahrzeugs ohne ordnungsgemäße und fällige Wartung nach längerem Stillstand (mehr als 60 Tage) entsteht.
– Alle Schäden oder Defekte, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder unerwartete Ereignisse (einschließlich Blitzschlag) entstehen.”

VON DEN FAHRERN ZU BEFOLGENDE REGELN:

Verwenden Sie Ihr Fahrzeug gemäß den Angaben in der Bedienungsanleitung, um ein komfortables und sicheres Fahren zu gewährleisten. Befolgen Sie strikt alle in der Bedienungsanleitung empfohlenen täglichen und regelmäßigen Wartungsarbeiten.
Überladen Sie Ihr Fahrzeug nicht. Überschreiten Sie nicht die in der Bedienungsanleitung oder in der Konformitätsbescheinigung angegebenen Belastungsgrenzen. Probleme, die aufgrund von Überladung auftreten können, sind nicht abgedeckt.

GARANTIEBESCHRÄNKUNGEN

Gilt für Fahrzeuge, die innerhalb der Grenzen der Türkei verkauft und gefahren werden.
Datenschutzübersicht

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