Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für SWM-Personenkraftwagen beträgt 3 (drei) Jahre oder 60.000 Kilometer (je nachdem, was zuerst eintritt) ab Lieferdatum.
Bei rechtzeitiger und fachgerechter Durchführung der regelmäßigen Wartung gemäß dem im SWM-Benutzerhandbuch angegebenen Wartungsplan beträgt die Zusatzgarantie für alle Grundkomponenten von Motor und Fahrgestell der SWM-Fahrzeuge ab Lieferdatum des Fahrzeugs (fünf) Jahre oder 150.000 Kilometer (je nachdem, was zuerst eintritt).
*Liste der Motor- und Fahrwerkskomponenten, die von der Zusatzgarantie abgedeckt sind:
Zylinderblock, Zylinderkopf, Kurbelwelle, Nockenwelle, Einlassventil, Kolben, Kolbenstange, Schwungrad, Ölwanne, Ansaug-/Auspuffkrümmer (ohne Dichtung), Nockenwellen-Steuerscheibe/-Zahnrad; Getriebeteile:
Gehäuse, Zahnrad, Welle, Synchronisierer, Lager; vordere Aufhängungsträgergruppe, Motorhalterung, Getriebehalterung, Motorhaubenschlossgehäuse, Schaltgetriebegehäuse, Zahnräder, Wellen, Gabeln, Arme, Differentialgetriebe (ohne Lager und Öldichtungen)
SWM ist bestrebt, die Sicherheit und Zufriedenheit seiner Kunden zu gewährleisten, indem es eine 5 (fünf) Jahre oder 150.000 Kilometer (je nachdem, was zuerst eintritt) Garantie gegen Reifenpannen aufgrund von Korrosion in der Fahrzeugkarosserie bietet.
Fälle, die nicht durch die Garantie abgedeckt sind:
– Die Haltbarkeit der Karosseriefarbe beträgt 3 Jahre.
– Batterien, die älter als 2 Jahre sind und unsachgemäß verwendet wurden
Nicht von SWM gelieferte Teile sowie durch menschliches Eingreifen verursachte Schäden und daraus resultierende Folgeausfälle.
Alle Folgen, die sich aus der Änderung oder Neuinstallation des elektrischen Systems von Shineray-Produkten, der Änderung von Sicherungsmodellen oder -eigenschaften und der Verwendung ungeeigneter Sicherungen ohne schriftliche Genehmigung von SWM ergeben.
Eingriffe, Reparaturen oder Veränderungen am Fahrzeug oder an Teilen oder Komponenten des Fahrzeugs, die ohne die Zustimmung eines SWM-Vertragshändlers vorgenommen werden, sowie daraus resultierende Funktionsstörungen.
Motor- oder Fahrzeugschaden durch Leitungslecks bei der regelmäßigen Dichtheitsprüfung der Ansaug- und Abgasleitungen des Motors.
Störungen, die durch die Verwendung von Kraftstoff, Schmieröl (Fett), Kühlmittel, Bremsflüssigkeit oder Elektrolyt verursacht werden, die nicht den in der Bedienungsanleitung angegebenen Anforderungen entsprechen
Bei einer Fehlfunktion des Fahrzeugs muss der Benutzer sicherstellen, dass die Fehlfunktion von einem autorisierten Service behoben wird, bevor er das Fahrzeug wieder benutzt.
Wenn der Fahrzeughalter das Fahrzeug weiter nutzt, ohne den Fehler beheben zu lassen, kann es mit zunehmender Größe und Verschlimmerung des Fehlers zu weiteren Schäden am Fahrzeug kommen.
Bedenken Sie, dass das Fahrzeug erst wieder ordnungsgemäß funktioniert, wenn der Fehler behoben ist.
Störungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs (zu schnelles Fahren, Überladung, intensive Nutzung im Gelände usw.) und mangelnde Durchführung der Wartung gemäß den Anforderungen des Benutzerhandbuchs durch den Benutzer verursacht werden.
Jegliche Fehlfunktionen, die sich aus einer nicht ordnungsgemäßen und sachgemäßen Wartung des Fahrzeugs ergeben, nachdem das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum (mehr als 60 Tage) stillgelegt war.
– Jegliche Schäden und Störungen, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen und unvorhergesehene Ereignisse (einschließlich Blitzeinschläge) verursacht werden
Regeln, die der Benutzer befolgen muss:
Für eine komfortable und sichere Fahrt verwenden Sie Ihr Fahrzeug wie in der Bedienungsanleitung angegeben.
Führen Sie unbedingt die im Benutzerhandbuch empfohlenen täglichen und regelmäßigen Wartungsarbeiten durch.
Überladen Sie Ihr Fahrzeug nicht.
Überschreiten Sie nicht die in der Bedienungsanleitung oder Konformitätsbescheinigung angegebenen Belastungsgrenzen.
Für Probleme, die bei Überlastung auftreten können, besteht keine Garantie.
Garantiebeschränkungen
Es gilt für Fahrzeuge, die innerhalb der Grenzen der Türkei verkauft und genutzt werden.